Agenda
- Gegenstand
- Definition
- Gesetzliche Grundlage
- Rechtsnatur
- Ziele
- Motiv
- Entstehungsgrund
- Vertrag
- Form
- Rückkaufsberechtigter
- Inhalt des Rückkaufrechtsvertrages
- Rückkaufsrechts-Dauer
- Entgelt für Rückkaufsrecht-Einräumung?
- Ausübung des Rückkaufsrechts
- Eigentumsübertragungsanspruch
- Untergang des Rückkaufsrechts
- Detailinformationen
Definition
Verpflichtung des Erwerbers einer Sache, diese dem Verkäufer auf erstes Verlangen zum ehemaligen Kaufpreis bzw. zu einem andern vereinbarten Wert zurückzuverkaufen
Vertrag
- Rückkaufsrechts-Klausel im Kaufvertrag für den Verkauf des Objektes
- Seltener: Separater Rückkaufsrechts-Vertrag
Form
Allgemein
- Formfreiheit
Rückkaufsrecht bei Grundstücken
- Öffentliche Beurkundung
Rückkaufsrecht bei letztwilligen Rechtsgeschäften
- Formen der Verfügungen von Todes wegen
Inhalt des Rückkaufrechtsvertrages
Zwingender Inhalt:
- Vertragsparteien
- Kaufgegenstand
Fakultative Bestimmungen bzw. Nebenabreden:
Entgelt für Rückkaufsrecht-Einräumung?
Selten, da Rückkaufsrechts-Klausel i.d.R. als Bestandteil des Verkaufsgeschäftes ausbedungen wird
Ausübung des Rückkaufsrechts
Einseitige vorbehaltslose, unbedingte und unwiderrufliche, empfangsbedürftige Erklärung des Rückkaufrechtsberechtigten an den Rückkaufrechtsverpflichteten
Eigentumsübertragungsanspruch
Mit Ausübung des Rückkaufsrechts entsteht ein Kaufvertrag, der dem Berechtigten gegen Bezahlung des Kaufpreises den Anspruch auf Eintragung als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch verschafft; bei Fahrnisgegenständen erfolgt die Eigentumsübertragung durch Besitzesverschaffung (Publizität)
Untergang des Rückkaufsrechts
Das Rückkaufsrecht kann aus verschiedensten Gründen untergehen:
- Rückkaufrechts-Ausübung
- Zeitablauf
- Rückkaufsrecht-Nichtausübung
- Kaufsobjekt-Untergang
Detailinformationen
» RÜCKKAUFSRECHT | vorkaufsrecht.ch