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Rückkaufsrecht

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Einleitung zum Rückkaufsrecht in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Rückkaufsrecht
Stichworte:
Rückkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Rückkaufsrecht für Immobilien, Fahrnis und Aktien
Gegenstand Rückkaufsrecht für Immobilien, Fahrnis und Aktien
Definition Verpflichtung des Erwerbers einer Sache, diese dem Verkäufer auf erstes Verlangen zum ehemaligen Kaufpreis bzw. zu einem andern vereinbarten Wert zurückzuverkaufen
Gesetzliche Grundlage OR 216 ff.
Rechtsnatur Gestaltungsrecht
Ziele „Rückabwicklung“ bei nicht wunschgemässem Verhalten des Rückkaufsverpflichteten
Motiv Absicherung / Spekulationsschutz
Entstehungsgrund aus Vertrag
Vertrag
  • Rückkaufsrechts-Klausel im Kaufvertrag für den Verkauf des Objektes
  • Seltener: Separater Rückkaufsrechts-Vertrag
Form Allgemein

  • Formfreiheit

Rückkaufsrecht bei Grundstücken

  • Öffentliche Beurkundung

Rückkaufsrecht bei letztwilligen Rechtsgeschäften

  • Formen der Verfügungen von Todes wegen
Rückkaufsberechtigter nur der Verkäufer des Rückkaufsobjektes
Inhalt des Rückkaufrechtsvertrages Zwingender Inhalt:

  • Vertragsparteien
  • Kaufgegenstand

Fakultative Bestimmungen bzw. Nebenabreden:

Rückkaufsrechts-Dauer 25 Jahre
Entgelt für Rückkaufsrecht-Einräumung? Selten, da Rückkaufsrechts-Klausel i.d.R. als Bestandteil des Verkaufsgeschäftes ausbedungen wird
Ausübung des Rückkaufsrechts Einseitige vorbehaltslose, unbedingte und unwiderrufliche, empfangsbedürftige Erklärung des Rückkaufrechtsberechtigten an den Rückkaufrechtsverpflichteten
Eigentumsübertragungsanspruch Mit Ausübung des Rückkaufsrechts entsteht ein Kaufvertrag, der dem Berechtigten gegen Bezahlung des Kaufpreises den Anspruch auf Eintragung als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch verschafft; bei Fahrnisgegenständen erfolgt die Eigentumsübertragung durch Besitzesverschaffung (Publizität)
Untergang des Rückkaufsrechts Das Rückkaufsrecht kann aus verschiedensten Gründen untergehen:

  • Rückkaufrechts-Ausübung
  • Zeitablauf
  • Rückkaufsrecht-Nichtausübung
  • Kaufsobjekt-Untergang
Detailinformationen » RÜCKKAUFSRECHT

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